Austritt

Austritt

Der Austritt, wenn möglich in ein selbstständiges Wohnen, wird frühzeitig mit der gesetzlichen Vertretung geplant. Unterstützung bei der Suche nach Anschlussmöglichkeiten wird angeboten. Beim Austritt findet ein Evaluationsgespräch mit allen beteiligten Personen bzw. Stellen statt. Die Ergebnisse werden protokolliert.

Austritt und Nachbetreuung

Die Nachbetreuung wird auf Grund des Bedarfs und der Bedürfnisse der BewohnerInnen individuell geregelt und findet in einem klar umschriebenen Zeitrahmen (max. sechs Monate) statt.

Ausschlusskriterien

  • Personen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Akute Suchtproblematik
  • Wiederholtes delinquentes Verhalten
  • Wiederholtes Missachten der Hausordnung

Vorgehen bei Krisen

Die Bezugsperson muss bei aussergewöhnlichen Vorfällen mit der Gesamtleitung Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Die Gesamtleitung informiert umgehend die involvierten Stellen und die Geschäftsführung von TERRA EST VITA.